Beschlussvorlage - 2017/NK/0678

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die beigefügte Haushaltssatzung der Peenestadt Neukalen für das Haushaltsjahr 2017 wird mit ihren Anlagen beschlossen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 47 Kommunalverfassung M-V„Erlass der Haushaltssatzung“

 

Für 2017 besteht nach § 63 GemHVO- Doppik ein Wahlrecht, ob die Bestimmungen der GemHVO- Doppik in der bis zum 05.06.2016 geltenden Fassung oder in der seit dem 06.06.2016 geltenden Fassung Anwendung finden soll.

 

Für die vorliegende Haushaltssatzung und – planung wurde von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht und die Bestimmungen der bis zum 05.06.2016 geltenden Fassung der GemHVO- Doppik in Anwendung gebracht.

 

Zu den weiteren Aspekten im Zusammenhang mit der vorliegenden Haushaltsplanung wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

lt. Anlagen

 

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Anlagen

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