Beschlussvorlage - 2017/GIE/0426

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Gielow für das Haushaltjahr 2017 einschließlich der Anlagen unter Anwendung der bis zum 05.06.2016 geltenden Fassung der GemHVO-Doppik wird beschlossen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Für 2017 besteht nach § 63 GemHVO-Doppik ein Wahlrecht, ob die Bestimmungen der GemHVO-Doppik in der bis zum 05.06.2016 geltenden Fassung oder in der seit dem 06.06.2016 geltenden Fassung Anwendung finden soll.

 

Für die vorliegende Haushaltssatzung und –planung wurde vom Wahlrecht Gebrauch gemacht und die Bestimmungen der bis zum 05.06.2016 geltenden Fassung der GemHVO-Doppik in Anwendung gebracht.

 

Zu den weiteren Aspekten im Zusammenhang mit der vorliegenden Haushaltsplanung wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

siehe Anlage

 

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