Beschlussvorlage - 2017/GIE/0425

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Der Jahresabschluss der Gemeinde Gielow zum 31.12.2013 wird gemäß § 60 Absatz 5 Satz 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) festgestellt. Zur Reduzierung des Jahresfehlbetrages wird ein Teilbetrag in Höhe von 35.739,88 € der zweckgebundenen Kapitalrücklage entnommen.

 

2. Dem Bürgermeister wird gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 KV M-V für den vom Jahresabschluss abgedeckten Zeitraum Entlastung erteilt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Gielow zum 31.12.2013 gemäß § 3a KPG M-V am 28.03.2017 geprüft. Der Rechnungsprüfungs-ausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfbericht und einem abschließenden Prüfungs-vermerk zusammengefasst.

 

Die Bilanzsumme beträgt 6.691.596,79 €. Das wirtschaftliche Eigenkapital beträgt 99,4 % des Gesamtvermögens. Das Eigenkapital zum 31.12.2013 beträgt 4.770.480,08 €. Die Ergebnisrechnung des Haushaltsjahres schließt zum 31.12.2013 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 105.869,20 € ab. Die Finanzrechnung des Haushaltsjahres zum 31.12.2013 schließt mit einem Defizit in Höhe von 473.596,79 € ab.

 

Nach der Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses und zur Entlastung des Bürgermeisters ist dies der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V erfolgt dann die öffentliche Bekanntmachung und die öffentliche Auslegung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Ergebnisse werden vorgetragen und fließen in die Rechnungslegung des Folgejahres ein.

 

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Anlagen

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