Beschlussvorlage - 2017/MC/992

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Malchin billigt den Entwurf der Satzung über die 2. Änderung des

Bebauungsplanes Nr. 24 „Strietfeld“ der Stadt Malchin einschließlich der Begründung

und beschließt diesen öffentlich auszulegen.

Parallel hierzu sind die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen.

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 Kommunalverfassung M-V

§§ 2-4 BauGB

 

Anlass für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Strietfeld“ der Stadt Malchin ist das

Bauvorhaben zur Errichtung eines reinen Wohngebäudes in der Steinstraße 20/22 (Lückenschließung).

Nach dem derzeit geltenden Bebauungsplan wäre das Bauvorhaben nicht zulässig.

Zur Gleichbehandlung aller Grundstückseigentümer will die Stadt Malchin die Festsetzung für den Teilbereich WB 1 grundsätzlich aufheben.

Die Verfahrensweise zur Änderung des B-Planes wurde in einer Beratung am 16.12.2016 mit der Bauamtsleiterin des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte abgesprochen.

Die Stadtvertretung Malchin hat auf ihrer Sitzung am 08.03.2017 den entsprechenden Aufstellungsbeschluss gefasst.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Planungskosten für die Änderung des Bebauungsplanes betragen lt. Honorarangebot von der A & S GmbH 1.861,76 €. Da im Haushalt jedoch keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, wird das B-Planänderungsverfahren durch die Verwaltung durchgeführt.

 

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Anlagen

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