Beschlussvorlage - 2017/MC/990

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt den Flächennutzungsplan der Stadt Malchin mit integriertem Landschaftsplan.

 

Die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt. 

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan der Stadt Malchin dem  Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zur Genehmigung vorzulegen.

 

Nach Genehmigung des Flächennutzungsplanes ist diese gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Flächennutzungsplan mit Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung eingesehen werden kann und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden kann.    

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V            

§§ 1- 6 BauGB            

 

Gemäß § 2 (1) und § 5 (1) BauGB ist für das gesamte Gemeindegebiet Malchin ein

Flächennutzungsplan aufzustellen.

Die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes ist notwendig, da der am 20.05.2003

genehmigte und am 30.11.2003 bekannt gemachte Flächennutzungsplan der Stadt Malchin

durch die Fusion mit der Gemeinde Gorschendorf zum 01.01.2003 nicht mehr hätte

genehmigt und bekannt gemacht werden dürfen. Mit Beschluss der Stadtvertretung Malchin

vom 04.05.2005 wurde der Flächennutzungsplan der Stadt Malchin somit für unwirksam

erklärt. Im Jahr 2007 wurde ein neuer Entwurf erstellt. Das Verfahren wurde jedoch nicht zu

Ende geführt.

Durch die Fusion mit der Gemeinde Remplin im Juni 2009 wurde das Plangebiet erweitert.

Die Stadtvertretung Malchin hat am 27.02.2013 beschlossen für das neue Gebiet der Stadt

Malchin einen Flächennutzungsplan aufzustellen.

In diesem Verfahren ist neben dem Flächennutzungsplan auch ein Landschaftsplan für das

gesamte Gemeindegebiet der Stadt Malchin zu erstellen.

Am 06.05.2015 hat die Stadtvertretung Malchin den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes

einschließlich Begründung mit Landschaftsplan gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeits-beteiligung beschlossen. Die Planunterlagen zum Vorentwurf lagen vom 26.05.2015 bis zum

29.06.2015 öffentlich aus. Parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und die vorgebrachten Hinweise wurden bei der Erarbeitung des Entwurfes des Flächen-nutzungsplanes und des Landschaftsplanes berücksichtigt.

Auf der Stadtvertretersitzung am 02.03.2016 wurde beschlossen, dass der vorgelegte Entwurf des Flächennutzungsplanes dahingehend zu überarbeiten ist, dass im F-Plan eine Trasse für eine mögliche Verlegung der Landesstraße L 202 (in Richtung Waren) darzustellen ist.

Die Stadtvertretung Malchin hat dann in ihrer Sitzung am 06.07.2016 den Entwurf des

Flächennutzungsplanes der Stadt Malchin (Stand 13. Mai 2016) gebilligt und zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden bestimmt.

Der Entwurf hat dann vom 25.07.2016 bis zum 26.08.2016 öffentlich ausgelegen. Die

eingegangenen Stellungnahmen wurden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen (s. Abwägungstabellen zum Beschluss 2017/MC/989).

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Stadt Malchin trägt die Kosten für die Erstellung des Flächennutzungsplanes. Die Kosten

sind im Haushalt eingestellt

 

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Anlagen

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