Beschlussvorlage - 2017/GIE/412
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachträgliche Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Gielow
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau Ch. Pinno
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gielow
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Entscheidung
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09.03.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Für das Haushaltsjahr 2016 wird nachträglich die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 17.800 € im Produktsachkonto 5.4.1.00/0013.785300 (Ausz. f. Infrastrukturvermögen, einschl. Grundstücke u. grundstücksgleiche Rechte der Maßnahme „Ausbau Gehwege Kreisstraße“) genehmigt. Die Deckung erfolgt aus Minderauszahlungen im Produktsachkonto 2.1.1.01/0002.785200 (Auszahlungen für bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte) der Maßnahme „Umstellung Heizungsanlage Grundschule“.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 Kommunalverfassung M-VEntscheidung der Gemeinde
§ 50 Kommunalverfassung M-VÜber- u. außerplanmäßige Aufw. u. Ausz.
Auf Grund der Planung und der baulichen Veränderungen zur Bereinigung des Bürgermeisterkanalsystems zwischen Bornbruch-/August- Bebel-Straße /Beethovenstraße und der ehemaligen Bahnlinie Waren-Gielow sowie auf Grund des Submissionsergebnisses für die Maßnahme „Ausbau Gehwege Kreisstraße“ sind Mehrkosten in Höhe von 17.800 € zu erwarten.
Die Maßnahme „Umstellung Heizungsanlage Grundschule“ konnte bis auf die Planungsleistungen im Jahr 2016 nicht realisiert werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Im Produktsachkonto 5.4.1.00/0013.785300 erhöhen sich die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von 118.700,00 € auf 136.500,00 €. Gleichzeitig verringern sich die im Produktsachkonto 2.1.1.01/0002.785200 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von 90.000,00 € auf 72.200,00 €.
