Beschlussvorlage - 2017/GIE/415

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Gielow billigt den Entwurf der 1. Änderung des Flächen-nutzungsplanes der Gemeinde Gielow einschließlich der Begründung mit Umweltbericht

und beschließt diesen öffentlich auszulegen. Außerdem sind die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen / Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen. Parallel hierzu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen. Des weiteren sind die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 Kommunalverfassung M-V

§§ 2-4 BauGB

 

 

Die Gemeindevertretung Gielow hat in ihrer Sitzung am 26.05.2016 den Aufstellungs-beschluss für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gielow gefasst und das damit verbundene Verfahren eingeleitet.

Da nach § 8 Abs. 2 BauGB Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln

sind, das Plangebiet zur Errichtung der Photovoltaikanlage im wirksamen Flächen- nutzungsplan bisher jedoch als Fläche für Abgrabungen, Gewinnung von Bodenschätzen und als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen ist, besteht die Notwendigkeit, den Flächennutzungsplan für den betreffenden Teilbereich in ein Sondergebiet „Photovoltaik“ zu ändern. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt entsprechend § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Photovoltaik-Anlage Kieswerk Peenhäuser“ der Gemeinde Gielow.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte am 30. Juni 2016 eine

Informationsveranstaltung im Bürgerhaus Gielow. Außerdem fand am 30.Juni 2016 ein Scoping-Termin mit Vertretern des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte statt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung schriftlich beteiligt. Die Stellungnahmen wurden gemäß Anlage „Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen“ geprüft. Die Anregungen und Hinweise werden im weiteren Planverfahren berücksichtigt.

Der nun vorliegende Planentwurf soll im Rathaus der Stadt Malchin öffentlich ausgelegt werden. Parallel hierzu werden die Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Gemeinde Gielow entstehen keine Kosten. Die MES Solar XV GmbH & Co.KG ist

Auftraggeber für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gielow und trägt die Kosten des Verfahrens. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag zwischen der Gemeinde Gielow und der MES Solar XV GmbH & Co.KG wurde abgeschlossen.

 

 

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Anlagen

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