Beschlussvorlage - 2017/GIE/414

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Gielow beschließt auf der Grundlage des § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 4 „Photovoltaik-Anlage Kieswerk Peenhäuser“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B). Die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Genehmigung der Satzung beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung über den Bebauungsplan Nr. 4 „Photovoltaik-Anlage Kieswerk Peenhäuser“ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 Kommunalverfassung M-V

§§ 9, 10 BauGB

 

Die Gemeindevertretung Gielow hat in ihrer Sitzung am 26.05.2016 den Aufstellungs-beschluss für die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 4 „Photovoltaik-Anlage Kieswerk

Peenhäuser“ der Gemeinde Gielow gefasst und das damit verbundene Verfahren eingeleitet.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte am 30. Juni 2016 eine

Informationsveranstaltung im Bürgerhaus Gielow. Außerdem fand am 30.Juni 2016 ein

Scoping-Termin mit Vertretern des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte statt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden wurden

im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung schriftlich beteiligt. Die eingegangenen Anregungen

und Hinweise wurden im weiteren Planverfahren berücksichtigt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde durch Beschluss der Gemeindevertretersitzung

Gielow vom 01.09.2016 gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der

Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Der Planentwurf lag vom 12.09.2016 bis zum 14.10.2016 öffentlich aus. Die eingegangenen

Stellungnahmen wurden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen. Der entsprechende  Abwägungsbeschluss wurde durch die Gemeindevertretung am 08.11.2016 gefasst.

Danach hat der Vorhabenträger beim Landkreis MSE die Baugenehmigung nach § 33 BauGB beantragt. Die Baugenehmigung wurde im Dezember erteilt.

Das Satzungsverfahren ist nunmehr abzuschließen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Gemeinde Gielow entstehen keine Kosten. Die MES Solar XV GmbH & Co. KG ist Auftraggeber für die Aufstellung des Bebauungsplanes und trägt auf der Grundlage des städtebaulichen Vertrages vom 19. Mai 2016 alle Kosten des Verfahrens.  

 

 

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Anlagen

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