Beschlussvorlage - 2017/MC/982

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beauftragt den Bürgermeister unter Einbeziehung der privaten Wirtschaft Lösungen zu finden, die Stelle des Tourismuskoordinators am Kummerower See ab dem 1. April 2018 gemeinsam mit den anderen am Projekt beteiligten Städten und Gemeinden dauerhaft fortzuführen.

Über die Form der Beschäftigung des Tourismuskoordinators nach dem 1. April 2018 werden die am Projekt beteiligten Kommunen bis zum 30. September 2017 einen Vorschlag erarbeiten und den Stadt- bzw. Gemeindevertretungen zur abschließenden Beschlussfassung vorlegen.

Im Falle dessen, dass eine Förderung der Stelle des Tourismuskoordinators für 3 Jahre (beginnend ab 1.04.2017) über die Infrastruktur-Richtlinie M-V zustande kommt und beim RUN Regionalen Unternehmungsnetzwerk „Mecklenburgische Schweiz e.V.“ angesiedelt  wird, beschließt die Stadtvertretung, bis zum 31.03.2020 auch weiterhin den bisher gezahlten Anteil zu der Stelle in Höhe von 3.808,50 € jährlich unter Beachtung des Haushaltssicherungskonzeptes bereit zu stellen.

 

 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die vom Tourismusverband Meckl. Seenplatte seit dem 1.04.2016 geführte SEM-Stelle eines Tourismuskoordinators am Kummerower See soll für ein weiteres Jahr verlängert werden. Der Regionalbeirat Mecklenburgische Seenplatte erwartet für seine positive Entscheidung, dass alle die am Projekt interessenmäßig und finanziell beteiligten Städte und Gemeinden am Kummerower See über den 1. April 2018 hinaus ein Bekenntnis zur Fortführung der Beschäftigung des Tourismuskoordinators ablegen. Es soll der ernsthafte Wille zum Ausdruck gebracht werden, terminierte, wirtschaftlich tragfähige Lösungen für die weiterhin erfolgreiche, gemeinsame Etablierung eines geführten Tourismus am Kummerower See zu finden. Neben der unabdinglichen kommunalen Partnerschaft soll die Einbeziehung der tourismusnahen Wirtschaft in das Projekt angestrebt werden. Hierzu finden zur Zeit Gespräche mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit in M-V statt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Noch nicht genau verifizierbar, da sich ein passendes Geschäftsmodell nach dem 1.04.2018 noch in der Entwicklung befindet, so daß eine notwendige Kostenbeteiligung der 9 Anrainer-Gemeinden bis zu den Haushaltsplänen 2018 benannt werden muss.

 

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