Beschlussvorlage - 2017/MC/979

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die festgelegte Verkehrsführung aus dem städtebaulichen Rahmenplan für den Bereich Kalensches Tor wird dahingehend geändert, das eine Zufahrt auf die B 104 möglich wird.

Die Achterstraße und Karl-Dressel-Straße (oberer Bereich zum Markt) werden im Zuge der Baumaßnahme als Hauptstraßen ausgeschildert.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV Entscheidung der Gemeinde

Korrektur der gleichrangigen Straßenführung und Anpassung an Rechtssprechung

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für die Errichtung der Ausfahrt auf die B 104 ca. 10.000 -12.000 € (netto)

 

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Anlagen

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