Beschlussvorlage - 2017/MC/968

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das in der Anlage beigefügte Haushaltssicherungskonzept der Stadt Malchin für den Zeitraum 2016- 2020 wird beschlossen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Der § 43 Abs.7 KV M-V legt fest:

„ Kann der Haushaltsausgleich nach Abs.6 trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten nicht erreicht werden, ist ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushalts-ausgleich und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden. Es ist ein Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird (Konsolidierungszeitraum).“

 

Für die Stadt Malchin war ab 2015 von gefährdeter bzw. weggefallener dauernder Leistungsfähigkeit auszugehen. Daher wurde von Seiten der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde im Wege der Haushaltsgenehmigung für das Haushaltsjahr 2015 die Vorlage eines Haushaltssicherungskonzeptes gefordert.

 

Mit dem vorliegenden Haushaltssicherungskonzept werden die Konsolidierungsziele festgeschrieben und durch konkrete Maßnahmen untersetzt.

Die konkreten Maßnahmen beinhalten unter anderem aber auch Prüfaufträge für die Verwaltung, die anschließend mit der Stadtvertretung beraten werden müssen und dann in die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes einfließen.

 

Das beschlossene Haushaltssicherungskonzept ist jährlich fortzuschreiben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe beigefügtes Haushaltssicherungskonzept

 

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Anlagen

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