Beschlussvorlage - 2017/MC/972

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Für den durch die Stadtvertretung Malchin am 18.07.2001 als Satzung beschlossenen und

nach ortsüblicher Bekanntmachung im „Malchiner Generalanzeiger“ am 13.01.2002 in Kraft

getretenen Bebauungsplan Nr. 24 „Strietfeld“ der Stadt Malchin beschließt die Stadt- vertretung Malchin die Aufstellung der Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes

Nr. 24 „Strietfeld“ der Stadt Malchin.

 

Plangebiet:

Das Plangebiet (Teilbereich WB 1) der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Strietfeld“ der Stadt Malchin liegt im Sanierungsgebiet „Altstadt“ und wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden:              durch die Schweriner Straße

im Süden:                durch die Wallpromenade

im Osten:                 durch die Steinstraße

im Westen:              durch den Straßenraum Striedfeld

 

Der Änderungsbereich (Übersichtsplan s. Anlage) umfasst die Flurstücke 37, 38/, 39 bis 41, 42/1, 43/4, 44 bis 47, 74/2, 75/1, 76 bzw. Teilflächen dieser Flurstücke in der Flur 32 der Gemarkung Malchin.

 

Anlass, Ziel und Zweck der Änderung des Bebauungsplanes

In der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 24 „Strietfeld“ der Stadt Malchin wurden aus städtebaulichen Gründen gemäß § 9 Abs. 1 BauGB i.V.m. § § 1 Abs. 5 und 9 BauNVO Festsetzungen getroffen, dass in den Teilbereichen WB 1 reine Wohngebäude nicht zulässig sind. Dies geschah unter dem Hintergrund, dass die Steinstraße als Hauptgeschäftsstraße weiterentwickelt werden sollte, um damit die Attraktivität der Innenstadt gesteigert werden sollte. Reine Wohngebäude standen zu dieser geplanten städtebaulichen Entwicklung im   Widerspruch. 

Leider ist die erhoffte positive Entwicklung zur Ansiedlung von Handel, Dienstleistung und Gewerbe in der Steinstraße nicht eingetreten. Heute steht ein Großteil der Gewerberäume leer. Um diesen Leerstand entgegenzuwirken, soll die ursprüngliche Festsetzung für den Teilbereich WB 1aufgehoben werden. Damit sollen nunmehr auch reine Wohngebäude in der Steinstraße zulässig sein. 

 

Die 2. Änderung der Satzung über den B-Plan Nr. 24 „Strietfeld“ der Stadt Malchin soll als Textsatzung erfolgen. Gemäß § 13 BauGB soll die Änderung im vereinfachten Verfahren erfolgen. Danach kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Im vereinfachten Verfahren wird außerdem von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach     § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§§ 1, 2 BauGB

§ 13  BauGB

 

Anlass für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Strietfeld“ der Stadt Malchin  ist das Bauvorhaben zur Errichtung eines reinen Wohngebäudes in der Steinstraße 20/22 (Lückenschließung). Nach dem derzeit geltenden Bebauungsplan wäre das Bauvorhaben nicht zulässig.

Zur Gleichbehandlung aller Grundstückseigentümer will die Stadt Malchin die Festsetzung für den Teilbereich WB 1 grundsätzlich aufheben.  

Die Verfahrensweise zur Änderung des B-Panes wurde in einer Beratung am 16.12.2016 mit der Bauamtsleiterin des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte abgesprochen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Planungskosten für die Änderung des Bebauungsplanes betragen lt. Honorarangebot von der A & S GmbH 1.861,76 €. Da im Haushalt jedoch keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, soll das Änderungsverfahren durch die Verwaltung durchgeführt werden.

 

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