Beschlussvorlage - 2016/MC/958

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Nachfolgend aufgeführte Spenden zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben gem. § 2 KV M-V werden gemäß § 44 Abs. 44 KV M-V angenommen:

 

Ertragskonto

Betrag in EUR

Zahlungseingang

Verwendungszweck

Spender

1/2.7.2.00.462900

500,00

19.08.2016

Bibliothek

Medienerwerb

Hartleben, Volker u. Daniela

 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 44 KV M-V Grundsätze von Erzielung von Erträgen und Einzahlungen

 

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Diese Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden. Über die Annahme entscheidet die Gemeindevertretung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Mehrerträge ermöglichen im laufenden Haushaltsjahr zweckgebundene Mehraufwendungen.

 

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