Beschlussvorlage - 2016/MC/951

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Kalkulation der Entgelte für Stadtführungen lt. Anlage wird gebilligt.

 

Die Entgeltordnung für Stadtführungen der Stadt Malchin lt. Anlage wird beschlossen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 22 Abs.3 Ziff.11 KV M-V entscheidet die Stadtvertretung über die Ermittlung des Satzes öffentlicher Abgaben und die Festsetzung allgemeiner privatrechtlicher Entgelte.

 

Die bisherige Entgeltordnung für Stadtführungen datiert aus dem Jahre 2002 und basiert nicht auf einer Kalkulation.

Der § 44 KV M-V regelt die Grundsätze der Finanzierung der Kommune. Dort heißt es im Absatz 2:

„…Sie hat die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Erträge und Einzahlungen,

1. soweit vertretbar und geboten, aus Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen,

2. im Übrigen aus Steuern

zu beschaffen, soweit die sonstigen Erträge und Einzahlungen nicht ausreichen.

Im kommenden Jahr sollen im Sinne der weiteren touristischen Ausprägung der Stadt und der Region verstärkt Stadtführungen angeboten und umgesetzt werden.

Dazu bedarf es neben der inhaltlichen Ausgestaltung und der Bewerbung für diese touristischen Angebote auch einer entsprechenden Grundlage für die Entgelterhebung.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Entgelte werden im Haushalt 2017 im Produkt/ Sachkonto 01/5.7.5.00.431900 verbucht. Im Haushaltsplan 2017 sind Gesamteinnahmen in Höhe von 500 € veranschlagt.

 

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Anlagen

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