Beschlussvorlage - 2016/MC/948

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens Malchin „Altstadt“ zum 31.12.2013 wird gemäß § 60 Abs.5 Satz 1 KV M-V festgestellt.

 

Dem Bürgermeister wird  gemäß § 60 Abs.5 Satz 2 KV M-V für den vom Jahresabschluss abgedeckten Zeitraum entlastet.

 

 

Sach- und Rechtslage:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens Malchin „Altstadt“ zum 31.12.2013 gemäß § 3a KPG M-V geprüft.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, so dass der Entlastung des Bürgermeisters nichts entgegensteht.

 

Die Bilanzsumme  beträgt1.331.480,90 €

Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen beträgt0,00 €

Das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen beträgt0,00 €

 

Die Finanzrechnung weist ein Defizit aus in Höhe von 101.043,28 €

 

Der Haushaltsausgleich ist im Ergebnishaushalt gegeben. Im Finanzhaushalt konnte der Haushaltsausgleich unter Berücksichtigung von Vorträgen aus Vorjahren erreicht werden.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.10.2016 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens Malchin „Altstadt“ zum 31.12.2013 zu empfehlen.

 

Nach der Beschlussfassung zur Feststellung zum Jahresabschluss und zur Entlastung des Bürgermeisters ist dies der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen.

Gemäß § 60 Abs.6 KV M-V erfolgt dann die öffentliche Bekanntmachung und die öffentliche Auslegung. 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Ergebnisse werden vorgetragen und fließen in die Rechnungslegung des Folgejahres ein.

 

Anlagen:

Jahresabschluss 2013

Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses

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Sach- und Rechtslage

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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