Beschlussvorlage - 2016/FAU/283

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Faulenrost vergibt für die auf dem Flurstück 7 der Flur 1, Gemarkung Faulenrost gelegenen Straße den Straßennamen

 

„Am Fasanenberg“.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Für die Ortslage Faulenrost wurden bisher neben der Dorfstraße keine weiteren Straßennamen vergeben. Die Gehöfte zwische Demzin und Faulenrost laufen ebenfalls unter Dorfstraße und sind mit den Hausnummern von 101 bis 105 nummeriert.

Auf Wunsch des Landwirtschftsbetriebes Tobaben soll der Weg zum Gehöft Tobaben den Namen „Am Fasanenberg“ erhalten. Ein förmlicher Beschluus dazu wurde bisher nicht gefasst. Das soll mit dem heutigen Beschluss nachgeholt werden.

Zuständig für die Vergabe von Straßennamen ist gemäß § 51 Straßen- und Wegegesetz

M-V die Gemeinde.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Sachkonto:

   Betrag

       €

Erg.-HH

Fin.-HH

(investiv)

einmalig

laufend

Bemerkungen

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

200,00

5.4.1.00.523300.

 

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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