Informationsvorlage - 2016/KU/290

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Information:

Die Gemeinmdevertretung Kummerow nimmt die Bauanzeige zur Erneuerung des Daches auf dem Nebengebäude in der Flur 3 auf dem Flurstück 41 in der Gemarkung Leuschentin zur Kenntnis. Gemäß § 61 L-BauO M-V sind Instandhaltungsarbeiten sofern sie keinen Eingriff in die tragende Kostruktion des Gebäudes darstellen verfahrensfrei.

Die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 61 L-Bau OVerfahrensfreie Bauvorhaben

§ 22 KVEntscheidung der Gemeinde

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, da es sich um einen privaten Bauantrag handelt.

 

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