Beschlussvorlage - 2016/NK/657
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens zum 31.12.2012 und Entlastung des Bürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Peenestadt Neukalen
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Zoschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung der Peenestadt Neukalen
|
Entscheidung
|
|
|
|
01.12.2016
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens Peenestadt Neukalen „Altstadt“ zum 31.12.2012 wird gemäß § 60 Abs.5 Satz 1 KV M-V festgestellt.
Dem Bürgermeister wird gemäß § 60 Abs.5 Satz 2 KV M-V für den vom Jahresabschluss abgedeckten Zeitraum entlastet.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens Neukalen „Altstadt“ zum 31.12.2012 gemäß § 3a KPG M-V geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, so dass der Entlastung des Bürgermeisters nichts entgegensteht.
Die Bilanzsumme beträgt 230.061,37 €
Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen beträgt 0,00 €
Das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen beträgt 0,00 €
Die Finanzrechnung weist einen Fehlbetrag aus in Höhe von 45.602,60 €
Der Haushaltsausgleich ist sowohl im Ergebnis- als auch Finanzhaushalt gegeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.11.2016 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens Peenestadt Neukalen „Altstadt“ zum 31.12.2012 zu empfehlen.
Nach der Beschlussfassung zur Feststellung zum Jahresabschluss und zur Entlastung des Bürgermeisters ist dies der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Gemäß § 60 Abs.6 KV M-V erfolgt dann die öffentliche Bekanntmachung und die öffentliche Auslegung
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
2
|
(wie Dokument)
|
3 MB
|
