Beschlussvorlage - 2016/FAU/274
Grunddaten
- Betreff:
-
Übertragung der Aufgabe zur Erstellung eines Brandschutzbedarfsplanes auf das Amt Malchin am Kummerower See
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Faulenrost
- Federführend:
- Bürgeramt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Faulenrost
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Entscheidung
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29.11.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Faulenrost überträgt dem Amt Malchin am Kummerower See gemäß § 127 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V die Aufgabe zur Erstellung einer Brandschutzbedarfsplanung und deren regelmäßige Fortschreibung gemäß § 2 Abs. 2 Ziff. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Die Übertragung der pflichtigen Selbstverwaltungsaufgabe zur Erstellung eines Brandschutzbedarfsplanes nach dem BrSchG M-V durch mehrere Gemeinden auf das Amt ist gem. § 127 Abs 4 KV M-V möglich. Sie ist auch sinnvoll. In der Praxis arbeiten die Gemeinden des Amtes in der Regel gemeinsam an der Aufgabe des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung.
Mit der geforderten Brandschutzbedarfsplanung wird der aktuelle Ist-Stand dokumentiert und mit dem nötigen Bedarf verglichen. Daraus werden dann die Anforderungen an die Gemeinden zur Sicherung der Einsatzbereitschaft und Ausrüstung der Wehren sowie die Schutzziele formuliert.
Die Bürgermeister des Amtes haben sich grundsätzlich dafür ausgesprochen diese Planung gemeinsam durchzuführen. Im Haushaltsplan des Amtes für das Jahr 2016 wurde dafür eine entsprechende Haushaltsstelle eingerichtet. Die Gemeinden haben anteilig über die Amtsumlage bereits die nötigen Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Es sind insgesamt 20.000,- € eingestellt.
Die amtsangehörigen Städte und Gemeinden finanzieren diese Mittel anteilig nach ihrer Steuerkraft über die festgesetzte Amtsumlage.
Mit diesem Beschluss wird das Amt formell ermächtigt für die Gemeinden zu handeln. Der Entwurf der Brandschutzbedarfsplanung wird in enger Abstimmung mit den beteiligten Gemeinden erstellt. Er wird nur im Einvernehmen mit den einzelnen Gemeinden in Kraft treten.
