Beschlussvorlage - 2016/MC/937

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Malchin über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) wird beschlossen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

- § 5 Kommunalverfassung für das Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)

- §§ 1, 2 und 8 Kommunalabgabegesetz (KAG M-V)

 

Die Stadtvertretung der Stadt Malchin hat am 19.10.2016 die zur Beschlussfassung vorliegende Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen zurückgestellt.

Da die Satzung der Stadt Malchin gemäß Stadtvertreterbeschlüsse vom 18.10.1995 und 05.07.2000 keine Regelung zur Eckgrundstücksvergünstigung enthält, wurde die Verwaltung beauftragt eine Änderungssatzung zu erarbeiten, welche die Eckgrundstücksvergünstigung beinhaltet. Somit soll der Beitragspflichtige eines Eckgrundstückes sowie von zwischen zwei Straßen liegendes Grundstück nicht mit dem vollen Beitrag belastet werden.  

Der Beitragsausfall von 1/3  ist von der Stadt zu tragen und darf nicht zu Lasten anderer Beitragspflichtiger ergehen.

Die empfohlene Formulierung des Städte- u. Gemeindetags M-V e.V. beschränkt sich nur auf Wohnbebauung. Damit sind die gewerblich und industriell nutzbaren Grundstücke von der Begünstigung ausgeschlossen. Denn für diese Grundstücke spielt die Erschließung und gute Erreichbarkeit eine viel größere Rolle als bei allein der Wohnnutzung dienenden Grundstücken.

 

 

Die Verwaltung empfiehlt weiterhin aus Gründen der Rechtssicherheit von einer Eckgrundstücksvergünstigung abzusehen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beitragsausfall, der von der Stadt Malchin zu tragen ist

 

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