Beschlussvorlage - 2009/MC/088
Grunddaten
- Betreff:
-
Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Malchin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- FBII - Bau- und Ordnungsverwaltung
- Beteiligt:
- FBII - Bau-, Ordnungs- und Liegenschaftsverwaltung
- Verantwortlicher:
- Herr R. Dorn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
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Vorberatung
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16.11.2009
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Gorschendorf
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Vorberatung
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17.11.2009
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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18.11.2009
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Remplin
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Vorberatung
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19.11.2009
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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16.12.2009
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Da im Zusammenhang mit der Neufassung der Straßenreinigungssatzung gleichzeitig eine Überarbeitung der zu reinigenden Straßen (einschließlich Ortsteile) sowie eine Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühren nach 9 Jahren notwendig wurde, ist letztendlich die Neufassung der Gebührensatzung zwingend.
§§ 1,2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes M-V
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die bisherige Kalkulation der Gebühren führte zu einem Anordnungssoll (Haushaltsansatz 2009) von 58.900,00 .
Mit der Neukalkulation und der gleichzeitigen Neuaufnahme, jedoch aber auch Herausnahme von Straßen aus der Anlage zur Straßenreinigungssatzung ist im Haushaltsjahr mit folgender Konstellation zu rechnen:
Reinigungsklasse 1 : 44 866 Kehrmeter x 1,57 Gebührensatz = 70.439,62 x 80%
(angenommen 20% kommunaler Anteil) = 56.351,70
Reinigungsklasse 2 : 6201 Kehrmeter x 0,87 Gebührensatz = 5.394,87 x 85 %
(angenommen 15 % kommunaler Anteil) = 4.585,64
Somit ergibt sich für das Haushaltsjahr 2010 eine für die Straßenreinigung einzunehmende Summe von 60.937,34 .
