Beschlussvorlage - 2009/MC/087
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung der Aufnahmekapazität für die Regionalschule "Siegfried Marcus" ab dem Schuljahr 2010/2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- FBI - Bürger- und Sozialverwaltung
- Verantwortlicher:
- Frau S. Buchfink
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales Stadt Malchin
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Vorberatung
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17.11.2009
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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16.12.2009
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 2 Kommunalverfassung M-V eigener Wirkungskreis
§ 45 Schulgesetz M-V
Nach § 45 Abs. 3 SchulG M-V hat der Träger einer weiterführende Schule im Einvernehmen mit dem Träger der Schulentwicklung Aufnahmekapazitäten für die Schule festzulegen.
Die Aufnahmekapazitäten sind so zu bemessen, dass nach Ausschöpfung der verfügbaren Mittel unter den personellen, sächlichen und fachspezifischen Gegebenheiten die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule noch gesichert ist.
Die Marcus-Schule verfügt über 14 allgemeine Unterrichtsräume, sowie 2 kleinere Räume, die als Schulwerkstätten genutzt werden können (max. je 15 Schüler).
Im Vorgriff auf die noch zu beschließende Rechtsverordnung erfolgte der Vorschlag für die Festlegung der Aufnahmekapazitäten für die Regionalschule Siegfried Marcus wie folgt:
Klassenstufe 5 3-Zügigkeit 84 Schüler
Klassenstufe 6 3-Zügigkeit 84 Schüler
Klassenstufe 7 2-Zügigkeit 56 Schüler
Klassenstufe 8 2-Zügigkeit 56 Schüler
Klassenstufe 9 2-Zügigkeit 56 Schüler
Klassenstufe 10 2-Zügigkeit 56 Schüler
