Beschlussvorlage - 2009/MC/087

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss beschließt die Aufnahmekapazitäten für die Regionalschule „Siegfried Marcus“ laut Anlage.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 2 Kommunalverfassung M-V                            eigener Wirkungskreis

§ 45 Schulgesetz M-V             

 

Nach § 45 Abs. 3 SchulG M-V hat der Träger einer weiterführende Schule im Einvernehmen mit dem Träger der Schulentwicklung Aufnahmekapazitäten für die Schule festzulegen.             

Die Aufnahmekapazitäten sind so zu bemessen, dass nach Ausschöpfung der verfügbaren Mittel unter den personellen, sächlichen und fachspezifischen Gegebenheiten die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule noch gesichert ist.

Die Marcus-Schule verfügt über 14 allgemeine Unterrichtsräume, sowie 2 kleinere Räume, die als  Schulwerkstätten genutzt werden können (max. je 15 Schüler).
Im Vorgriff auf die noch zu beschließende Rechtsverordnung erfolgte der Vorschlag für die Festlegung der Aufnahmekapazitäten für die Regionalschule „Siegfried Marcus“ wie folgt:

 

Klassenstufe 5              3-Zügigkeit                                          84 Schüler

Klassenstufe 6              3-Zügigkeit                                          84 Schüler

Klassenstufe 7              2-Zügigkeit                                          56 Schüler

Klassenstufe 8              2-Zügigkeit                                          56 Schüler

Klassenstufe 9              2-Zügigkeit                                          56 Schüler

Klassenstufe 10              2-Zügigkeit                                          56 Schüler

 

                           

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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