Beschlussvorlage - 2009/MC/089

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, in der nächsten Gesellschafterversammlung der WOGEMA folgenden Beschluss hinsichtlich der Gewinnverwendung 2008 zu fassen:

 

Vom Jahresgewinn der WOGEMA in Höhe von insgesamt 102.232,89 € ist ein Betrag in Höhe von 25.565,00 € an den Gesellschafter, die Stadt Malchin, auszuschütten.

 

 

Reduzieren

Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

 

Die Stadt Malchin ist 100-prozentige Gesellschafterin der WOGEMA.

 

Im § 75 Abs.1 KV M-V heißt es:

„Die Unternehmen und Einrichtungen sind so zu führen, dass der öffentliche Zweck erfüllt wird. Unternehmen sollen einen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abwerfen, soweit dadurch der öffentliche Zweck nicht beeinträchtigt wird.“

 

Am 30.09.2009 konstituierte sich der neue Aufsichtsrat der WOGEMA.

Im Rahmen dieser Aufsichtsratssitzung wurde der Jahresabschluss 2008 durch die Wirtschaftsprüferin, Frau Diegelmann von der WIKOM AG, vorgestellt und ausführlich mit den Aufsichtsratsmitgliedern diskutiert.

 

Der Jahresabschluss 2008 erhielt von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Der Jahresgewinn 2008 wird mit 102.232,89 € ausgewiesen.

Der Aufsichtsrat empfahl, den Gewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Im § 21 Abs.2 des Gesellschaftervertrages der WOGEMA heißt es jedoch:

 

„Der Gewinnanteil soll so bemessen sein, dass die Gesellschaft im Rahmen des Gesellschaftszweckes ihre Aufgaben dauerhaft erfüllen kann.

Insbesondere ist eine ausreichende Rücklagenbildung anzustreben.

Der ausgeschüttete Gewinnanteil soll 4 % der Einzahlungen der Gesellschafter auf die Stammeinlage nicht übersteigen.“

 

Die Stammeinlage der Stadt Malchin beträgt 1.022.600 €.

 

               Max. mögliche Gewinnausschüttung:   40.904 €

 

Gewinn 2008:                                                 102.232,89 €

 

 

Bestand der anderen Gewinnrücklagen per 31.12.2008:             997.500,51 €

 

 

Vorschlag zur Gewinnausschüttung:             25.565 €

( = 2,5 % der Stammeinlage)

 

 

Auf Grund der zu erwartenden schwierigen Haushaltssituation im kommenden Jahr ist die Gewinnausschüttung eine Möglichkeit, die uns gemäß der Regelungen der Kommunalverfassung zur Einnahmebeschaffung zur Verfügung steht und auch genutzt werden sollte.

Sowohl das Innenministerium als auch die Kommunalaufsicht verweisen regelmäßig darauf, dass Gewinnausschüttungen- soweit möglich- vorgenommen werden sollen.

 

Gerade bei Fehlbedarfshaushalten sind alle Einnahmepotentiale auszuschöpfen.

Und da wir jetzt noch nicht genau wissen, wie unser Haushalt für 2010 aussehen wird, empfehlen wir diese Gewinnausschüttung, die zum Haushaltsausgleich beitragen kann und die andererseits die wirtschaftliche Lage der WOGEMA nicht gefährdet.

 

Gemäß § 71 Abs.1 KV M-V vertritt der Bürgermeister die Stadt in der Gesellschafterversammlung. Die Vertreter der Stadt in Organen von Unternehmen haben den Weisungen und Richtlinien der Stadtvertretung zu folgen, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist.

 

Der Bürgermeister wird in Abhängigkeit von der Beschlusslage in der Stadtvertretung, die Entscheidung zum Jahresabschluss 2008 hinsichtlich der Feststellung, der Entlastungserteilung für Geschäftsführung und Aufsichtsrat sowie der Gewinnverwendung in der nächsten Gesellschafterversammlung noch im Dezember 2009 treffen. 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die 25.500 € dienen als Einnahme im Verwaltungshaushalt 2010 der Deckung des Gesamtaufwandes. Die jährlichen Dividendenausschüttungen für die Beteiligung am Kommunalen Anteilseignerverband der e.on/edis werden in der HHSt. 8100.2100 veranschlagt.

Die Gewinnausschüttung von der WOGEMA wird voraussichtlich in der HHSt. 8700.2100 veranschlagt.

Loading...