Beschlussvorlage - 2009/MC/082
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresrechnung der Gemeinde Remplin für das Haushaltsjahr 2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- FBI - Zentrale Verwaltung
- Verantwortlicher:
- Frau M. Rißer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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18.11.2009
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Remplin
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Vorberatung
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19.11.2009
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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16.12.2009
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 61 Abs.3 KV M-V beschließt die Stadt- bzw. Gemeindevertretung bis spätestens zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres; zugleich entscheidet sie über die Entlastung des Bürgermeisters.
Der Rechnungsprüfungsausschuss ist gemäß § 1 Abs.3 KPG für die Prüfung der Jahresrechnung zuständig.
Die Stadt Malchin ist Rechtsnachfolger der Gemeinde Remplin und somit ist der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Malchin auch für die Prüfung der Jahresrechnung der Gemeinde Remplin für das Haushaltsjahr 2008 zuständig, da die Prüfung nicht vor dem Termin der Eingemeindung (07.06.2009) erfolgen konnte.
Der Rechnungsprüfungsausschuss traf sich am 03.11.2009, um die Prüfung der Jahres-rechnung vorzunehmen.
Im Rahmen der Prüfung ergaben sich keine Beanstandungen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt die vorbehaltlose Entlastungserteilung für den Bürgermeister.
