Beschlussvorlage - 2016/MC/908

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung legt das Gebiet „Wedenhof“als Erweiterung zum bestehenden Stadtumbaugebiet „Nördliche Altstadt“ fest gemäß § 171 b Abs.1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.10.2015 m.W.v. 24.10.2015. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Lageplan.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die 2. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) der Stadt Malchin vom Mai 2010 zeigt im Prognosezeitraum einen Rückbaubedarf der Wohnungsunternehmen von 252 WE auf. Die Erhaltung und Sanierung des Erweiterungsgebietes „Wedenhof“ ist für die Gesamtentwicklung der Stadt Malchin von besonderer Wichtigkeit in der Funktion als Verbindungsachse zwischen der Städtebaulichen Gesamtmaßnahme“ Altstadt“ und dem Stadtumbaugebiet Weststadt/Zachow. Der Rückbau der Dachgeschosswohnungen bei größeren Sanierungsmaßnahmen (ohne Fahrstuhleinbau) bietet sich an, weil der Seniorenanteil in der Gesamtstadt kontinuierlich seit 2001ansteigt und 2014 schon bei 28,7 % lag.

Die notwendigen Abstimmungen wurden mit dem Bauministerium zur Festlegung des Stadtumbaugebietes geführt. Es erfolgte die Inaussichtstellung der Fördermittel durch den Minister.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Dieser Beschluss hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Er dient dazu, die verfahrensrechtlichen Grundlagen zu schaffen um Fördermittel einzuwerben.

 

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Anlagen

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