Beschlussvorlage - 2016/MC/925

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertretung Malchin fordert die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns auf, unverzüglich zu handeln, die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter als pädagogisches Personal an Schulen anzuerkennen und die dauerhafte und auskömmliche Finanzierung ihrer Stellen über Landesmittel gesetzlich zu regeln.

 

  1. Die Stadtvertretung Malchin fordert die Landesregierung auf, die Verstetigung des Angebotes Schulsozialarbeit ab 01.01.2017 sicherzustellen.

 

  1. Die Stadtvertretung Malchin beauftragt den Bürgermeister, dieses Anliegen gegenüber der Landesregierung M-V, auch über die Kommunalen Interessenverbände in angemessener Weise zu artikulieren und die Vertretungskörperschaft regelmäßig über den Fortgang zu informieren.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die Förderung der Schulsozialarbeit, die gegenwärtig von 64 Fachkräften in den Schulen unseres Landkreises geleistet wird, ist eine wichtige Investition in die Zukunft unserer Mecklenburgischen Seenplatte. Sie sind ein fester Bestandteil an den Grund- und Regionalschulen sowie an den Gymnasien und Schulwerkstätten unseres Landkreises. Mit ihrer Arbeit tragen sie ebenso zur Optimierung des Bildungserfolgs von jungen Heranwachsenden wie auch zum Erziehungsauftrag der Schulen bei. Sie sind ein unerlässlicher Baustein, um Chancengleichheit zu erzielen und dienen sowohl Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern als auch Lehrerinnen und Lehrern, als bewährte und verlässliche Ansprechpartner. Durch die anfallenden Aufgaben u.a. in Bereichen wie Inklusion und Integration stehen die Schulen vor neuen Herausforderungen. Somit werden die Anforderungen an die Schulsozialarbeit in den kommenden Jahren nochmals steigen. Darüber hinaus werden durch die vielfältigen Angebote zur Berufsorientierung, im Rahmen der Schulsozialarbeit, junge Menschen bei einem reibungslosen und erfolgreichen Übergang von der Schule in die Berufsausbildung unterstützt.

Die bisherigen Fördermodalitäten der Schulsozialarbeiterstellen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bzw. aus Restmitteln des Bildungs- und Teilhabegesetzes (BuT) von 2011 und 2012 haben sich hinsichtlich einer kontinuierlichen Planbarkeit nicht als zielführend erwiesen, da sie jeweils mittels eines Jahresbescheids ausgereicht werden. Diese jeweils befristete Förderung der Schulsozialarbeiterstellen führte u.a. zu einem häufigen Personalwechsel und ist einer verlässlichen Planungsgrundlage für die Schulen abträglich.

Nach dem nun endgültigen Verbrauch der BuT-Restmittel und aufgrund der nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehenden ESF-Mittel, sind nunmehr fast die Hälfte aller Stellen in der Schulsozialarbeit akut in Gefahr. Aufgrund der prekären finaziellen Lage der Kommunen sowie des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte sieht die Stadtvertretung Malchin im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte das Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern in der Pflicht, unverzüglich zu handeln und die seitens der Ministerin wiederholt angekündigte Anschlussfinanzierung für die Schulsozialarbeit gesetzlich zu regeln und damit die finanziellen Rahmenbedingungen für eine Verstetigung des Angebotes Schulsozialarbeit sicherzustellen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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