Beschlussvorlage - 2016/MC/904

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zu Nutzungsänderung von zwei Werkstatträumen zu Wohnzwecken  in der Gemarkung Malchin Flur 10auf dem Flurstück 26 wird nicht erteilt. Das Flurstück befindet sich im Geltungsbereich des Entwurfs Flächennutzungsplans der Stadt Malchin und der Bereich ist für Kleingartennutzung ausgewiesen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Im Rahmen der Bewertung des Geltungsbereichs nach §34 BauGB ist das Bauvorhaben  städtebaulich nicht vertretbar die Wohnbebauung in der näheren Umgebung ist zwei- geschossig bzw. Spitzdach mit ausgebautem Dachgeschoss. Der Antragsteller hat eine Änderung der im Flächennutzungsplan der Nutzungsart im Rahmen der Auslegung des Flächennutzungsplanes beantragt ,die Beschlussfassung zur Satzung erfolgt  voraussichtlich im März 2017 durch die Stadtvertretung

§36 BauGB Stellungnahme der Gemeinde

§22 KV Entscheidung der Gemeinde

§35 BauGB Bauen im Außenbereich

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine,da es sich um einen privaten Bauantrag handelt.

 

 

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