Beschlussvorlage - 2016/KU/279

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Herr Felix Stegemann wird mit Wirkung vom 01.06.2016 aus der Funktion des stellv. Wehrführers abberufen.

Die Gemeindevertretung Kummerow stimmt der Wahl von Herrn Tilo Kühnel zum stellv. Wehrführer der Feuerwehr Kummerow zu.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV - Entscheidung der Gemeindevertreter

§ 12 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - Gemeindewehrführer und ihre Stellvertreter

 

Gemäß § 12 Abs. 1 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V, bedarf die Wahl des Wehrführers und dessen Stellvertreters der Zustimmung der Gemeindevertretung.

Die Amtszeit des Wehrführers und seines Stellvertreters beginnt mit dem Tag der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten und endet mit dem Amtsantritt des Nachfolgers.

Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr beschlossen auf ihrer Versammlung am 25.05.2016, einstimmig die Wahl des stellv. Wehrführers.

Da zurzeit die erforderlichen Lehrgänge noch nicht besucht wurden, erfolgt eine geminderte monatliche Vergütung in Höhe vom 30,00 €. Diese entfällt nach Abschluss der Lehrgänge.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Gemäß der Vorlage 2014/KU/189 beschloss die Gemeindevertretung eine monatliche Entschädigung für den stellv. Wehrführer in Höhe von 50,00 €. Diese finanziellen Mittel sind im Haushalt eingestellt.

 

 

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