Beschlussvorlage - 2016/KU/279
Grunddaten
- Betreff:
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Abberufung und Wahl des stellvertretenden Wehrführers
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Seegemeinde Kummerow
- Federführend:
- Bürgeramt
- Verantwortlicher:
- Renner, Rolf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Seegemeinde Kummerow
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Entscheidung
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25.07.2016
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV - Entscheidung der Gemeindevertreter
§ 12 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - Gemeindewehrführer und ihre Stellvertreter
Gemäß § 12 Abs. 1 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V, bedarf die Wahl des Wehrführers und dessen Stellvertreters der Zustimmung der Gemeindevertretung.
Die Amtszeit des Wehrführers und seines Stellvertreters beginnt mit dem Tag der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten und endet mit dem Amtsantritt des Nachfolgers.
Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr beschlossen auf ihrer Versammlung am 25.05.2016, einstimmig die Wahl des stellv. Wehrführers.
Da zurzeit die erforderlichen Lehrgänge noch nicht besucht wurden, erfolgt eine geminderte monatliche Vergütung in Höhe vom 30,00 €. Diese entfällt nach Abschluss der Lehrgänge.
