Beschlussvorlage - 2016/GIE/370

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung Gielow beschließt die Aufstellung des Planverfahrens zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans für das ca. 4,0 km südlich des Stadtzentrums von Malchin und ca. 1,0 km nordöstlich von Gielow, unmittelbar östlich der Landesstraße L 202 gelegene in der beigefügten Planzeichnung gekennzeichnete Gebiet.

 

Der Änderungsbereich mit einer Gesamtgröße von ca. 4,9 ha umfasst eine Teilfläche des Flurstückes 74/6 der Flur 4, der Gemarkung Gielow und wird durch

 

  • Acker im Norden und Osten,
  • das Flurstück 72/2 der Flur 4, der Gemarkung Gielow (Straße) im Süden,
  • die Landesstraße L 202 im Westen

 

begrenzt.

 

Planungsziel bildet die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen auf Ebene der Flächennutzungsplanung zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaik-Anlage zur Erzeugung alternativer Energie und Einspeisung in das öffentliche Netz. Der Teilbereich ist im Flächennutzungsplan in ein Sondergebiet „Photovoltaik“ zu ändern.

  1. Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gielow wird entsprechend
    § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4 „Photovoltaik-Anlage Kieswerk Peenhäuser“ durchgeführt.
  2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind nach § 4 Abs. 1 BauGB im Rahmen eines Scoping- Termins zu beteiligen.
  4. Zeitpunkt und Ort der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Bürgerversammlung sind ortsüblich bekannt zu machen
  5. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich, öffentlich bekannt zu machen.

 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

 

§ 22 Kommunalverfassung M-V

§§ 2 und 5 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Der Vorhabensträger, die MES Solar XV GmbH & Co.KG Parchim plant die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Bereich des ehemaligen Tagebaus Gielow, für den 2010 die Bergaufsicht beendet wurde.

 

Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 4,9 ha.

 

Da es sich bei dem Kiestagebau um eine bauliche Anlage handelt, besteht gemäß § 51 Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) ein Anspruch auf die Vergütung des eingespeisten Stroms.

Das Konzept bedeutet für den Vorhabensträger eine nachhaltige wirtschaftliche Nutzung der Fläche und gesicherte Einnahmen über mindestens 20 Jahre.

 

Größere PV-Anlagen stellen keine priviligierten Vorhaben im Sinne des § 35 BauGB dar. Aufgrund von Art und Umfang des Vorhabens sowie dessen Lage im Außenbereich wird zur Schaffung des benötigten Baurechts die Aufstellung eines Bebauungsplans im Regelverfahren erforderlich.

 

Mit dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 4 „Photovoltaik-Anlage Kieswerk Peenhäuser“ soll das städtebauliche Planungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage begonnen werden. Planungsrechtliche Voraussetzung zur Errichtung der Photovoltaikanlage ist die Aufstellung eines Bebauungsplans mit Festsetzung eines Sondergebiets entsprechender Zweckbestimmung.

 

Da nach § 8 Abs. 2 BauGB Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, das Plangebiet zur Errichtung der Photovoltaikanlage im wirksamen Flächennutzungsplan bisher jedoch als Fläche für Abgrabungen, Gewinnung von Bodenschätzen und als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen ist, besteht die Notwendigkeit, den Flächennutzungsplan für den Teilbereich in ein Sondergebiet „Photovoltaik“ zu ändern.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplanes kann entsprechend § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes  Nr. 4 „Photovoltaik-Anlage Kieswerk Peenhäuserder Gemeinde Gielow erfolgen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Gemeinde Gielow entstehen keine Kosten. Die MES Solar XV GmbH & Co.KG ist Auftraggeber für die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gielow und trägt die Kosten des Verfahrens. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag zwischen der Gemeinde Gielow und der MES Solar XV GmbH & Co. KG wird abgeschlossen.

 

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Anlagen

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