Beschlussvorlage - 2016/MC/862

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Nachfolgend aufgeführte Spenden zur Erfüllung der städtische Aufgaben gem. § 2 KV M-V werden gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V angenommen

 

Ertragskonto

Betrag in EUR

Zahlungseingang

Verwendungszweck

Spender

5.1.1.03./003.681590

10,00

09.11.2015

Brunnen der Lebensfreude

Charlotte Schemmerling

5.1.1.03./003.681590

500,00

04.01.2016

Brunnen der Lebensfreude

DMC Direkt-Makler-Consult GmbH

 

 

Reduzieren

Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 44 KV M-V Grundsätze von Erzielung von Erträgen und Einzahlungen

 

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Diese Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden. Über die Annahme entscheidet die Stadtvertretung.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Mehrerträge ermöglichen im laufenden Haushaltsjahr zweckgebundene Mehraufwendungen.

 

 

Loading...