Beschlussvorlage - 2016/MC/862
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachfolgend aufgeführte Spenden zur Erfüllung der städtischen Aufgaben gem. § 2 KV M-V werden gemäß § 44 KV M-V angenommen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- D. Krüger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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04.05.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Nachfolgend aufgeführte Spenden zur Erfüllung der städtische Aufgaben gem. § 2 KV M-V werden gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V angenommen
Ertragskonto | Betrag in EUR | Zahlungseingang | Verwendungszweck | Spender |
5.1.1.03./003.681590 | 10,00 | Brunnen der Lebensfreude | Charlotte Schemmerling | |
5.1.1.03./003.681590 | 500,00 | 04.01.2016 | Brunnen der Lebensfreude | DMC Direkt-Makler-Consult GmbH |
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 44 KV M-V Grundsätze von Erzielung von Erträgen und Einzahlungen
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Diese Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden. Über die Annahme entscheidet die Stadtvertretung.
