Beschlussvorlage - 2016/FAU/259

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in der Gemarkung Hungerstorf, Flur 2 auf dem Flurstück 45 wird nicht erteilt, da das Bauvorhaben bauplanungsrechtlich nicht zulässig ist. (Bauen in zweiter Reihe.) Dem Bau einer Carportanlage wird zugestimmt, diese ist hinter der Bauflucht des Wohnhauses anzuordnen.

 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 34 BauGBBauen im Innenbereich

§ 22 KVEntscheidung der Gemeinde

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, da es sich um einen privaten Bauantrag handelt.

 

 

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