Beschlussvorlage - 2016/MC/853

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Malchin billigt den überarbeiteten Entwurf (Planungsstand 10.03.2016) der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 28 „Lindenstraße“ der Stadt Malchin bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung und beschließt diesen in der Zeit vom 30.05.2016 bis zum 01.07.2016 öffentlich auszulegen sowie die Behörden, Nachbargemeinden  und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen.

 

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Auf Antrag des Vorhabenträgers hat die Stadtvertretung Malchin am 19.06.2013 den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 28 „Lindenstraße“ gefasst und damit das B-Planverfahren eingeleitet.

Ein erster Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde durch die Stadtvertretung am 14.05.2014 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bestimmt. Der Entwurf hat vom 16.06.2014 bis zum 18.07.2014 öffentlich ausgelegen. Das Verfahren wurde dann auf Wunsch des Vorhabenträgers ausgesetzt.

Im Sommer 2015 wurde das Verfahren wieder aufgenommen. Ein neuer Entwurfsvorschlag (senkrechte Anordnung des REWE-Marktes zur Lindenstraße) wurde dem Bauausschuss und der Stadtvertretung im Zusammenhang mit dem städtebaulichen Vertrag am 14.09.2015 bzw. am 21.10.2015 zur Beratung vorgelegt. Die Ausschussmitglieder und Stadtvertreter haben sich einstimmig dafür ausgesprochen, dass der Standort für das Gebäude um 90 Grad zu drehen und parallel zur Lindenstraße anzuordnen ist.

Nach Entscheidung der Firma REWE zur Drehung des Gebäudes war die Planung erneut anzupassen. Der nun vorliegende überarbeitete Planentwurf soll vom 30.05.2016 bis zum 01.07.2016 während der Dienststunden im Amt für Bau und Liegenschaften des Rathauses der Stadt Malchin zu jedermanns Einsicht ausliegen.  Parallel hierzu sind die Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.  

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die TERRA Grundstücksgesellschaft Zwönitz mbH ist Auftraggeber für den vorhaben-bezogenen Bebauungsplan Nr. 28 „Lindenstraße“ und trägt die Kosten des Verfahrens. Der entsprechende städtebauliche Vertrag zwischen der Stadt Malchin und dem Vorhabenträger vom 01.09.2015 wurde durch die Stadtvertretung Malchin am 21.10.2015 gebilligt. 

 

 

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Anlagen

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