Beschlussvorlage - 2016/GIE/361
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachträgliche Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung für den Wegebau zur Ziegelei in Christinenhof
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Gielow
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Harpeng, Arno
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gielow
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Entscheidung
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24.03.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die überplanmäßige Ausgabe im Sachkonto 5.4.1.00.523300, Wegeunterhaltung, in Höhe von 17.800 € im Haushaltsjahr 2015, für die Finanzierung des Wegeausbaues zur Ziegelei in Christinenhof, wird aus einer Minderausgabe im Sachkonto 6.1.1.00-544220, Amtsumlage, gedeckt.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 50 der Kommunalverfassung „Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen“
§ 22 der Kommunalverfassung
Die Gemeindevertretung hat am 23.10.2015 mit der Vorlage 2015/GIE/351 den Beschluss zur Auftragsvergabe für die Wegeunterhaltung – Weg zur alten Ziegelei in Christinenhof gefasst. Im Beschluss sind zur Deckung der entstehenden Ausgaben - Minderausgaben in Höhe von 17.800 € aus dem Sachkonto 6.1.1.00-544220 – Amtsumlage vorgesehen.
Damit diese Summe haushaltsrechtlich wirksam wird, bedarf es noch dieses Beschlusses über eine überplanmäßige Ausgabe.
