Beschlussvorlage - 2016/FAU/250
Grunddaten
- Betreff:
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Aufhebung des Beschlusses Nr. 05/F.06-013
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Faulenrost
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Faulenrost
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Entscheidung
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07.03.2016
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV M-V Entscheidung der Gemeinde
Die Gemeindevertretung Faulenrost hat im Jahr 2005 beschlossen, dass Herr Eisen mit Hilfe einer Ergänzungssatzung Baurecht für die Errichtung eines Einfamilienhauses und zwei Carports schaffen kann, wenn er die Kosten des Verfahrens trägt und der Gemeinde dadurch keine Kosten entstehen.
Da in den Folgejahren diverse Antragstellungen zu Bauvorhaben von Herrn Eisen abgelehnt wurden, hat Herr Eisen mit Schreiben vom 29.09.2015 eine Erweiterung der bestehenden Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Rittermannshagen bis zur Nutzungsartenlinie des Flurstücks 36 in der Flur 2 der Gemarkung Rittermannshagen zum Zwecks der Wohn-bebauung beantragt und sich auf den Beschluss der Gemeindevertretung 05/F.06-13 berufen.
Über diesen Antrag wurde in der Sitzung des Bauausschusses am 23.11.2015 beraten. Der Ausschuss hat den Beschluss aus dem Jahre 2005 mit der Einschränkung bestätigt, dass der Bereich der Ergänzungssatzung an der Nutzungsartenlinie enden soll. Die Verwaltung wurde beauftragt eine Plananzeige beim Landkreis zu stellen.
Mit E-Mail vom 19.01.2016 hat der Landkreis MSE auf die Plananzeige mitgeteilt, dass eine Ergänzung des Innenbereichs um ca. 100 bis 150 m entlang der Landesstraße nicht mehr von den Anwendungsvoraussetzungen für eine Ergänzungssatzung gedeckt ist, da die einzubeziehenden Flächen durch die umgebende und angrenzende Bebauung nicht hinreichend geprägt sind und nicht mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar sind.
Auch die Voraussetzungen zur Aufstellung eines Bebauungsplanes sind nicht gegeben, da die Erforderlichkeit zur Ausweisung weiterer Wohnbauflächen in Rittermannshagen nicht besteht, weil im Innenbereich von Rittermannshagen noch ausreichend Wohnbauflächen zur Verfügung stehen.
Herr Eisen hat ebenfalls diese Stellungnahme zur Plananzeige der Gemeinde erhalten. Daraufhin hat er sich persönlich unter Androhung von „Konsequenzen“ an die Bauamts-leiterin des Landkreises gewandt. Dieser E-Mailverkehr ist dieser Beschlussvorlage auf Bitte des Landkreises beigefügt.
Da letztendlich die Aufstellung einer Ergänzungssatzung nicht rechtskonform ist und die Gemeinde nicht in ein Verfahren gedrängt wird, dass unter der Beteiligung des Landkreises scheitern würde, empfiehlt die Verwaltung den Beschluss aus dem Jahre 2005 aufzuheben.
