Beschlussvorlage - 2016/MC/831

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Malchin billigt den Vorentwurf der Satzung über die 4. Änderung  des Bebauungsplanes Nr. 9 „Koesters Eck“ der Stadt Malchin einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll als öffentliche

Auslegung des Vorentwurfes der 4. Änderung des  Bebauungsplans Nr. 9 „Koesters Eck“ einschließlich der Begründung mit Umweltbericht in der Zeit vom 21.03.2016 bis zum 29.04.2016 erfolgen.  Es liegen keine wesentlichen, umweltbezogenen Stellungnahmen, die nach BauGB mit auszulegen sind, vor.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits- beteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist ortsüblich

bekannt zu machen.

 

Die Planungsunterlagen zum Vorentwurf liegen

 

vom 21.03.2016 bis zum 29.04.2016

 

im Amt für Bau und Liegenschaften des Rathauses der Stadt Malchin, Am Markt 1, Zimmer

308, 17139 Malchin während der Dienststunden:

 

montags                        08:30 bis 11:30 und 13:00 bis 16:30 Uhr,

dienstags                      08:30 bis 11:30 und 13:00 bis 17:30 Uhr,

mittwochs                      08:30 bis 11:30 und 13:00 bis 16:00 Uhr,

donnerstags                  08:30 bis 11:30 und 13:00 bis 16:30 Uhr,

freitags                          08:30 bis 11:30 Uhr

 

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Stellungnahmen zum Entwurf können während der Auslegungsfrist mündlich, schriftlich oder

zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der

Beschlussfassung der Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Koesters Eck“ der Stadt Malchin unberücksichtigt bleiben und das ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden können.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Im westlichen Teil des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 9 „Koesters Eck“ sind durch den Vorhabenträger bauliche Entwicklungen vorgesehen, die eine Änderung des B-Plans erforderlich machen.  Die Stadtvertretung Malchin hat in ihrer Sitzung am 10.12.2014 den entsprechenden Aufstellungsbeschluss gefasst.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Herr Andreas Tack ist Auftraggeber für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Koesters Eck“ und übernimmt die Kosten für die städtebauliche Planung und zwar die gesamte Verfahrensabwicklung der B-Planänderung bis hin zur Genehmigung derselben

nach dem BauGB. Die Verantwortung der Stadt Malchin für das gesetzlich vorgesehene

Planänderungsverfahren bleibt unberührt. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Malchin und Herrn Tack wurde am 28.10.2014 abgeschlossen und von der Stadtvertretung Malchin am 10.12.2014 gebilligt.

 

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Anlagen

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