Informationsvorlage - 2016/MC/837
Grunddaten
- Betreff:
-
Information zur Festlegung der Jahresscheiben durch die Ortsteilvertretung und den Bauausschuss für die Umsetzung des Maßnahmeprogramms der städtischen Maßnahmen aus dem Dorfentwicklungskonzept Remplin für den Zeitraum bis 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Frau K. Raaz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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02.03.2016
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Remplin
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Anhörung
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17.03.2016
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Beschlussvorschlag
Information:
Entsprechend des Beschlusses der Stadtvertretung vom 09.12.2015 wurde der Bauausschuss beauftragt in Zusammenarbeit mit der Ortsteilvertretung und der Verwaltung die städtischen Maßnahmen für die Umsetzung des Dorfentwicklungskonzeptes Remplin nach Jahresscheiben festzulegen.
Die gemeinsame Sitzung am 25.01.2016 kam zu folgendem Ergebnis:
2016
Maßnahme Nr. 7.1: Langer Kanal Anpassung der Pacht mit Regelung der Pflege
Maßnahme Nr. 8: Querkanal Anpassung der Pacht mit Regelung der Pflege
Maßnahme Nr. 9.1: Kurzer Kanal Klärung der Bewirtschaftung
Maßnahme Nr. 12: Sternwarte Fassadengestaltung
2017
Maßnahme Nr. 15: ehemaliges Gutsverwalterhaus sanieren, Schaffung hochwertiger WE mit Gartennutzung sowie Gestaltung/ Aufwertung des Wohnumfeldes auf der östlichen und westlichen Seite des ehemaligen Gutsverwalterhauses
Maßnahme Nr. 9.2: Kurzer Kanal neuer Sandfang
Maßnahme Nr. 12: Sternwarte weitere Sanierung
2018/19
Maßnahme Nr. 5.1: Schlosstraße 2 - 3, 4 – 5 Abriss 29 WE
Maßnahme Nr. 6: ehemaliger Schlosshof Rückbau/ Beräumung der Schuppen und Kleintiergehege, Neugestaltung gemäß historischer Strukturen in Zusammenarbeit mit dem Herzog zu Mecklenburg, Bau eines Spiel - und Bolzplatzes
2020
Maßnahme Nr. 13.2: Dorfgemeinschaftsraum- bzw. Versammlungsraum verlagern in sanierten Nordflügel in Zusammenarbeit mit dem Herzog zu Mecklenburg
Die Durchführung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der finanziellen und wirtschaftlichen Umsetzbarkeit. Die Nichtdurchführbarkeit einer Maßnahme bedeutet nicht automatisch die Nichtumsetzung einer anderen Maßnahme. Unter Umständen sind dann andere Maßnahmen aus dem Maßnahmeprogramm an deren Stelle einzusetzten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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110,2 kB
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