Beschlussvorlage - 2016/MC/842

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Beschluss Vorlage 2013/MC/515 – Bestellung eines ständigen Vertreters in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Elektronische Verwaltung in M-V, beschlossen in der Stadtvertretung der Stadt Malchin am 04.09.2013 wird aufgehoben. 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Mit Datum vom 03.02.2016 erhielten wir vom Zweckverband Eletronische Verwaltung in M-V die Aufforderung, die bestehende Vertretungsberechtigung zu überprüfen.

Der § 156 Abs. 2 KV M-V regelt, dass die Verbandsversammlung aus den Bürgermeistern und Amtsvorstehern besteht. In Anlehnung an den § 156 Abs. 2 KV M-V ist im § 7 Abs. 1 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Elektr. Verwaltung geregelt, dass sich das Verbandsmitglied auch „durch den jeweiligen sachlich zuständigen Dezernenten oder Amtsleiter, bei Ämtern auch durch den Leitenden Verwaltungsbeamten, vertreten lassen kann.“

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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