Beschlussvorlage - 2016/KU/259

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die überplanmäßige Aufwendung im Sachkonto 5.4.8.00.523100 (Unterhaltung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen)- Planungskosten für die Vorplanung des Umbaus/Erweiterung des „Hafenkieker“ in Kummerow wird genehmigt. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt aus Minderaufwendungen im Sachkonto 6.1.1.00.544220 (Amtsumlage) in Höhe von 1.900,00 €.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KVEntscheidung der Gemeinde

§ 50 KVÜber- und außerplanmäßige Aufwendung und Auszahlung

 

Im Zusammenhang mit der Beantragung von EU-Mitteln über das LEADER-Programm für den Umbau/Erweiterung des „Hafenkieker“ bedurfte es bei der Beantragung zwingend einer Vorplanung, die durch das Architekturbüro Hoffmann & Haberer erstellt wurde. Die Kosten für die Vorplanung in Höhe von 1.850,00 € waren nicht mehr durch das Sachkonto 5.4.8.00.523100 zu decken, da hier bereits durch die nicht vorhersehbaren Schäden durch Wassereinfluss am „Hafenkieker“ unvorhersehbare Kosten bei der Reparatur anfielen.

Die Zahlungen der Amtsumlage im Sachkonto 6.1.1.00.544220 fielen dagegen geringer aus als geplant.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Sachkonto:

   Betrag

       €

 

 

Aufwendungen/Auszahlungen

 

5.4.8.00.523100

+1.900,00 €

6.1.1.00.544220

- 1.900,00 €

 

 

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