Beschlussvorlage - 2016/MC/825

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Jahresscheiben für die Umsetzung des Maßnahmeprogramms der städtischen Maßnahmen aus dem Dorfentwicklungskonzept Remplin für den Zeitraum bis 2020 werden folgendermaßen festgelegt:

 

2016

Maßnahme Nr. 7.1: Langer Kanal Anpassung der Pacht mit Regelung der Pflege

Maßnahme Nr. 8: Querkanal Anpassung der Pacht mit Regelung der Pflege

Maßnahme Nr. 9.1: Kurzer Kanal Klärung der Bewirtschaftung

Maßnahme Nr. 12: Sternwarte Fassadengestaltung

 

2017

Maßnahme Nr. 15: ehemaliges Gutsverwalterhaus sanieren, Schaffung hochwertiger WE mit Gartennutzung sowie Gestaltung/ Aufwertung des Wohnumfeldes auf der östlichen und westlichen Seite des ehemaligen Gutsverwalterhauses

Maßnahme Nr. 9.2: Kurzer Kanal neuer Sandfang

Maßnahme Nr. 12: Sternwarte weitere Sanierung

 

2018/19

Maßnahme Nr. 5.1: Schlosstraße 2 - 3, 4 – 5 Abriss 29 WE

Maßnahme Nr. 6: ehemaliger Schlosshof Rückbau/ Beräumung der Schuppen und Kleintiergehege, Neugestaltung gemäß historischer Strukturen in Zusammenarbeit mit dem Herzog zu Mecklenburg, Bau eines Spiel - und Bolzplatzes

 

2020

Maßnahme Nr. 13.2: Dorfgemeinschaftsraum- bzw. Versammlungsraum verlagern in sanierten Nordflügel in Zusammenarbeit mit dem Herzog zu Mecklenburg

 

Die Durchführung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der finanziellen und wirtschaftlichen Umsetzbarkeit. Die Nichtdurchführbarkeit einer Maßnahme bedeutet nicht automatisch die Nichtumsetzung einer anderen Maßnahme. Unter Umständen sind dann andere Maßnahmen aus dem Maßnahmeprogramm an deren Stelle einzusetzten.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Dem Dorfentwicklungskonzept Remplin wurde am 09.12.2015 durch die Stadtvertretung zugestimmt.Der zuständige Fachausschuss wurde beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Ortsteilvertretung und der Verwaltung die städtischen Maßnahmen nach Jahresscheiben konkret zu untersetzen, unter Berücksichtigung der Forderungen der Rempliner Bürger auf der Veranstaltung am 16.09.2015.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Umsetzung der städtischen Maßnahmen bis 2020 beläuft sich laut Schätzung auf 1 Mio. Euro.

 

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