Beschlussvorlage - 2016/MC/831
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Billigung des Vorentwurfes und zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Koesters Eck" der Stadt Malchin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Remplin
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25.01.2016
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
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Vorberatung
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25.01.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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02.03.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Malchin billigt den Vorentwurf der Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Koesters Eck“ der Stadt Malchin einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll als öffentliche
Auslegung des Vorentwurfes der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 „Koesters Eck“ einschließlich der Begründung mit Umweltbericht in der Zeit vom 21.03.2016 bis zum 29.04.2016 erfolgen. Es liegen keine wesentlichen, umweltbezogenen Stellungnahmen, die nach BauGB mit auszulegen sind, vor.
Gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits- beteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.
Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist ortsüblich
bekannt zu machen.
Die Planungsunterlagen zum Vorentwurf liegen
vom 21.03.2016 bis zum 29.04.2016
im Amt für Bau und Liegenschaften des Rathauses der Stadt Malchin, Am Markt 1, Zimmer
308, 17139 Malchin während der Dienststunden:
montags 08:30 bis 11:30 und 13:00 bis 16:30 Uhr,
dienstags 08:30 bis 11:30 und 13:00 bis 17:30 Uhr,
mittwochs 08:30 bis 11:30 und 13:00 bis 16:00 Uhr,
donnerstags 08:30 bis 11:30 und 13:00 bis 16:30 Uhr,
freitags 08:30 bis 11:30 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Stellungnahmen zum Entwurf können während der Auslegungsfrist mündlich, schriftlich oder
zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung der Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Koesters Eck“ der Stadt Malchin unberücksichtigt bleiben und das ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden können.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Im westlichen Teil des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 9 „Koesters Eck“ sind durch den Vorhabenträger bauliche Entwicklungen vorgesehen, die eine Änderung des B-Plans erforderlich machen. Die Stadtvertretung Malchin hat in ihrer Sitzung am 10.12.2014 den entsprechenden Aufstellungsbeschluss gefasst.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Herr Andreas Tack ist Auftraggeber für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Koesters Eck“ und übernimmt die Kosten für die städtebauliche Planung und zwar die gesamte Verfahrensabwicklung der B-Planänderung bis hin zur Genehmigung derselben
nach dem BauGB. Die Verantwortung der Stadt Malchin für das gesetzlich vorgesehene
Planänderungsverfahren bleibt unberührt. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Malchin und Herrn Tack wurde am 28.10.2014 abgeschlossen und von der Stadtvertretung Malchin am 10.12.2014 gebilligt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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81,3 kB
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2
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1,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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4
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(wie Dokument)
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27,5 MB
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