Beschlussvorlage - 2009/MC/090

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Dem 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan der WOGEMA für das Wirtschaftsjahr 2009 wird zugestimmt.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

 

Bei wesentlichen Veränderungen gegenüber der ursprünglichen Festsetzung ist nach den Bestimmungen der EigVO M-V ein Nachtragswirtschaftsplan zu erlassen.

 

Die wesentlichen Veränderungen ergeben sich im Vermögensplan der WOGEMA.

Erläuterungen wurden vom Prokuristen vorgenommen.

 

Nach Beschluss durch die Stadtvertretung erfolgt die Festsetzung durch Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Für den städtischen Haushalt ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

Die erhöhten Ausgaben im Vermögensplan können durch eigene Finanzmittel der WOGEMA gedeckt werden.

 

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