Beschlussvorlage - 2015/NK/589
Grunddaten
- Betreff:
-
Vereinbarung Tourismuskoordinator Kummerower See
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Peenestadt Neukalen
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Verantwortlicher:
- Herr R. Dorn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Peenestadt Neukalen
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Entscheidung
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10.12.2015
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Seit dem Zusammenschluss der Tourismusverbände Meckl. Schweiz und Meckl. Seenplatte wird deutlich, daß die Tourismusdestination Kummerower See zwar Fortschritte in der Entwicklung nahm, dennoch aber Defizite in der Umsetzung von gemeinsamen, tragfähigen Projekten bestehen. Mit Unterstützung durch den Tourismuskoordinator (der seinen Sitz im Schloß Kummerow nehmen soll) werden die vielen guten Einzelaktivitäten der Unternehmen und Gemeinden zusammengeführt und vorhandene Potentiale zu touristischen Angeboten zusammengeschnürt. Letztendlich erwarten die Gemeinden um den See mit dieser Maßnahme einen neuen Schub zur Generierung wachsender Touristenzahlen.
Die gemeinsame Vereinbarung der Anrainergemeinden am Kummerower See mit dem TV MSE zur anteiligen Finanzierung des Tourismuskoordinators soll die rechtliche Basis geben.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Da der Beginn der Maßnahme für den 1.04.2016 vorgesehen ist, sind für die Peenestadt Neukalen anteilig 3 Raten für 2016 zu zahlen (somit 667,13 €) und eine Rate in Höhe von 222,38 € in 2017.

