Beschlussvorlage - 2015/KU/255

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Die Kalkulation zum Gebührensatz des § 3 der Satzung der Gemeinde Kummerow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Peene“ ab 01.01.2016 wird gebilligt

2. Die Satzung der Gemeinde Kummerow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Peene“ wird beschlossen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§§ 5 und 22 Kommunalverfassung

§§ 2 und 6 Kommunalabgabengesetz

§ 3 Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden

§ 28 Wasserverbandsgesetz

§§ 62, 63, 65, 66 Landeswassergesetz

 

Auf der Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Peene“ am 12.11.2013 wurde die Erhöhung des allgemeinen Hebesatzes von 6,50 auf 7,61 und die Anhebung der Zuschläge für Gebäude und Freiflächen von 100 % auf 300 % beschlossen. Dieser Beschluss der Verbandsversammlung zieht eine Gebührenneukalkulation mit entsprechender Satzungsänderung für die Gemeindesatzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge nach sich.

 

NutzungsartengruppeGebühr in EUR/ha

ab 01.01.2016

1) Waldfläche  7,75

2) Allgemeine Nutzung14,22

3) Gebäude- u. Freiflächen54,03

4) Abbau-/Brach-/Unland / Heide  7,75

5) Wasser  2,57

7) Ackerland14,22

8) Grünland14,22

9) Gartenland14,22

10) Deich14,22

11) Friedhof14,22

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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