Beschlussvorlage - 2015/BAS/233

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund des § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) sowie nach § 86 der Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) vom 18. April 2006, zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2011(GVOBl. M-V S. 323) beschließt die Gemeindevertretung die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Basedow der Gemeinde Basedow, bestehend aus der Planzeichnung  (Teil A) und dem Text (Teil B).

 

Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Beschluss der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.  

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Basedow hat in ihrer Sitzung am 20.05.2014 den

Beschluss zur Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die Ortslage

Basedow gefasst und das Landschaftsarchitekturbüro Pulkenat mit der Erarbeitung der Satzung beauftragt.

Der von der Gemeindevertretung Basedow in der Sitzung am 04.11.2014 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die Ortslage Basedow mit der dazugehörigen Begründung lag gemäß § 34 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 24.11.2014 bis zum 09.01.2015 im Amt für Bau und Liegenschaften der Stadt Malchin öffentlich aus. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert und von der öffentlichen Auslegung informiert.

Die Gemeinde Basedow hat die im Planverfahren eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit Beschluss vom 30.06.2015 abgewogen (s. Beschluss 2015/BAS/219). Das Ergebnis der Abwägung ist den betroffenen Träger öffentlicher Belange mitgeteilt worden.

Durch die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse wurde eine erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erforderlich. Die Gemeindevertretung Basedow hat am 30.06.2015 den Beschluss zur erneuten Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gefasst (2015/BAS/220). Der überarbeitete Satzungsentwurf lag dann vom 20.07.2015 bis zum 21.08.2015 im Amt für Bau und Liegenschaften der Stadt Malchin während der Dienststunden öffentlich aus.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen (s. 2015/BAS/232). Das Ergebnis der Abwägung 

wird den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen und Bedenken erhoben haben, mitgeteilt.

Da keine Genehmigungspflicht für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung besteht, tritt diese nach öffentlicher Bekanntmachung in Kraft.  

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Erstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung trägt die Gemeinde

Basedow. Sie sind im Haushaltsplan 2015 eingestellt.

 

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Anlagen

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