Beschlussvorlage - 2015/BAS/232

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Basedow hat die eingegangenen Stellungnahmen

der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (s. Übersicht) unter Beachtung des

Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (s. Anlage 1 -

Abwägungsprotokoll) dargestellt, geprüft.

Die Abwägung der Stellungnahmen erfolgt gemäß anliegendem Abwägungsvorschlag

(Anlage 1).

Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und

Bürger, die Bedenken und Anregungen erhoben haben von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

Übersicht über die eingegangenen Stellungnahmen:

 

Lfd. Nr .

Behörde, sonstiger TöB, Nachbargemeinde
privater Einwänder

Eingang
Stellung-
nahme

Datum
Stellung-
nahme

keine

Anregungen/ Einwände

Einarbeitung/,

Abwägung
erforderlich

 

Bundes- und Landesbehörden

 

 

 

 

1

Amt für Raumordnung und Landesplanung MSE

07.08.15

04.08.15

X

 

2

Bergamt Stralsund

19.08.15

18.08.15

X

 

3

Betrieb für Bau und Liegenschaften M-V

29.07.15

27.07.15

X

 

4

Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V, Abteilung Arbeitsschutz und technische Sicherheit

30.07.15

28.07.15

X

 

5

Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg- Vorpommern

31.08.15

31.08.15

X

 

6

Landesforst M-V, Forstamt Stavenhagen

21.08.15

20.08.15

X

 

7

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt MSE

19.08.15

17.08.15

X

 

 

Kreisbehörde

 

 

 

 

8

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

08.10.15.

02.10.15

 

X

 

Versorgungsbetriebe

 

 

 

 

9

Deutsche Telekom Technik GmbH

29.07.15

29.07.15

X

 

10

GDMcom mbH

10.08.15

06.08.15

X

 

11

HanseWerk AG

15.07.15

15.07.15

X

 

12

Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH

17.07.15

16.07.15

X

 

13

WasserZweckverband Malchin-Stavenhagen

07.09.15

03.09.15

 

X

 

Sonstige Träger öffentlicher Belange

 

 

 

 

14

Deutsche Bahn AG

23.07.15

20.07.15

X

 

15

Deutscher Wetterdienst

07.08.15

04.08.15

X

 

16

Einzelhandelsverband Nord e.V.

12.08.15

10.08.15

X

 

17

Industrie- und Handelskammer Neubrandenburg

25.08.15

21.08.15

 

X

18

Landesanglerverband M-V

29.07.15

27.07.15

X

 

19

Wasser- und Bodenverband „Obere Peene"

20.08.15

18.08.15

 

X

 

Nachbargemeinden

 

 

 

 

20

Gemeinde Dahmen

13.08.15

12.08.15

X

 

21

Gemeinde Schorssow

13.08.15

12.08.15

X

 

 

keine Stellungnahme abgegeben haben:

 

   Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen der Bundeswehr

   Landesamt für innere Verwaltung M-V

   Landesamt für Umwelt, Naturschutz u. Geologie M-V

   Landesamt für Kultur- und Denkmalpflege

   Straßenbauamt Neustrelitz

   Wasser- und Schifffahrtsamt Stralsund

   E.DIS AG

   Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern

   Kirchenkreisverwaltung des Kirchenkreises Güstrow

   Schutzgemeinschaft Deutscher Wald

   Landesjagdverband M-V

   Grüne Liga M-V e.V.

   Mecklenburg-Vorpommersche Verkehrsgesellschaft mbH

   NABU M-V

   BUND e.V.

   Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

   BVVG Neubrandenburg

   Stadt Malchin

   Gemeinde Gielow

 

Die Gemeinde Basedow geht davon aus, dass Belange nicht betroffen sind.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Basedow hat in ihrer Sitzung am 20.05.2014 den

Beschluss zur Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die Ortslage

Basedow gefasst und das Landschaftsarchitekturbüro Pulkenat mit der Erarbeitung der Satzung beauftragt.

Der von der Gemeindevertretung Basedow in der Sitzung am 04.11.2014 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die Ortslage Basedow mit der dazugehörigen Begründung lag gemäß § 34 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 24.11.2014 bis zum 09.01.2015 im Amt für Bau und Liegenschaften der Stadt Malchin öffentlich aus. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert und von der öffentlichen Auslegung informiert.

Die Gemeinde Basedow hat die im Planverfahren eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit Beschluss vom 30.06.2015 abgewogen (s. Beschluss 2015/BAS/219). Das Ergebnis der Abwägung ist den betroffenen Träger öffentlicher Belange mitgeteilt worden.

Durch die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse wurde eine erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erforderlich. Die Gemeindevertretung Basedow hat am 30.06.2015 den Beschluss zur erneuten Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gefasst (2015/BAS/220). Der überarbeitete Satzungsentwurf lag dann vom 20.07.2015 bis zum 21.08.2015 im Amt für Bau und Liegenschaften der Stadt Malchin während der Dienststunden öffentlich aus.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind nunmehr unter Beachtung des Abwägungsgebotes gemäß § 1 Abs. 7 BauGB gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten für die Erstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung trägt die Gemeinde

Basedow. Sie sind im Haushaltsplan 2015 eingestellt.

 

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Anlagen

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