Beschlussvorlage - 2015/BAS/230

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Basedow beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Basedow über die Erhebung einer Hundesteuer

 

Reduzieren

Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 5 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)

§§ 1 bis 3 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V)

 

Die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte (uRab) hat in ihrem Genehmigungsschreiben zur Haushaltssatzung der Gemeinde Basedow für das Haushaltsjahr 2015 die Gemeinde aufgefordert das Haushaltssicherungskonzept fortzuschreiben, da von einer dauernden weggefallenen Leistungsfähigkeit ausgegangen wird. Entsprechend sind alle Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten auszuschöpfen.

 

Mit Beschlussfassung zur Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes am 29.09.2015 durch die Gemeindevertretung wurde festgelegt, dass eine Anpassung der Steuersätze erfolgen soll. Zusätzlich wurde der Gebührentatbestand „gefährliche Hunde“ mit aufgenommen, wodurch auch die Änderung des § 1 der Satzung erfolgen musste.

 

Nach Durchsicht der bisher geltenden Satzung ist weiterhin aufgefallen, dass sich die Hundesteuersatzung auf die Landesverordnung über die Prüfung der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Mecklenburg-Vorpommern sowie das KAG M-V bezieht. Hierbei wurde auf konkrete Veröffentlichungsdaten verwiesen. Da Gesetze und Verordnungen ständig Veränderungen unterworfen sind und damit die Satzung immer entsprechend anzupassen wäre, wurde nun eine allgemeine Formulierung gewählt.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

bisheriger Steuersatzneuer Steuersatz

1. Hund20,00 €30,00 €

2. Hund30,00 €40,00 €

3. und weitere Hunde35,00 €50,00 €

gefährliche Hunde   --   doppelter Satz

 

Gegenüber dem Planansatz für das Jahr 2015 sind im Sachkonto 6.1.1.00.403200 Mehreinnahmen in Höhe von 800,00 € zu erwarten

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...