Beschlussvorlage - 2015/FAU/244

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Faulenrost beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Faulenrost über die Erhebung einer Hundesteuer

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 5 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)

§§ 1 bis 3 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V)

 

Die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte (uRab) hat in ihrem Genehmigungsschreiben zur Haushaltssatzung der Gemeinde Faulenrost für das Haushaltsjahr 2015 die Gemeinde aufgefordert ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, da von einer dauernden weggefallenen Leistungsfähigkeit ausgegangen wird. Entsprechend sind alle Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten auszuschöpfen.

 

Mit Beschlussfassung des Haushaltssicherungskonzeptes am 28.09.2015 durch die Gemeindevertretung wurde festgelegt, dass eine Anpassung der Steuersätze erfolgen soll. Zusätzlich wurde der Gebührentatbestand „gefährliche Hunde“ mit aufgenommen, wodurch die Änderung des § 1 der Satzung erfolgen musste.

 

Nach Durchsicht der bisher geltenden Satzung ist weiterhin aufgefallen, dass sich die Hundesteuersatzung auf die Landesverordnung über die Prüfung der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Mecklenburg-Vorpommern sowie das KAG M-V bezieht. Hierbei wurde auf konkrete Veröffentlichungsdaten verwiesen. Da Gesetze und Verordnungen ständig Veränderungen unterworfen sind und damit die Satzung immer entsprechend anzupassen wäre, wurde nun eine allgemeine Formulierung gewählt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

bisheriger Steuersatzneuer Steuersatz

1. Hund20,00 €30,00 €

2. Hund30,00 €40,00 €

3. und weitere Hunde50,00 €60,00 €

gefährliche Hunde     -- doppelter Satz

 

Es werden jährlich Mehreinnahmen in Sachkonto 6.1.1.00.403200 in Höhe von 800,00 € im Vergleich zum Planansatz für das Jahr 2015 erwartet.

 

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Anlagen

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