Beschlussvorlage - 2015/NK/578
Grunddaten
- Betreff:
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Peenestadt Neukalen für das Haushaltsjahr 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Peenestadt Neukalen
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Herr A. Vonthien
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss der Peenestadt Neukalen
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Peenestadt Neukalen
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Entscheidung
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22.10.2015
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 48 KV M-V „Nachtragshaushaltssatzung“
§ 7 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO) „Nachtragshaushaltsplan“
Ziffer 7. VV zu § 7 Nachtragshaushalt – Verwaltungsvorschrift zur Gemeindehaushalts-verordnung-Doppik und Gemeindekassenverordnung-Doppik
Gemäß § 79 Abs. 2 i. V. m. § 82 Abs. 1 KV M-V hat die untere Rechtsaufsichtsbehörde (uRAB) in ihrer Stellungnahme zur Haushaltssatzung der Peenestadt Neukalen vom 07.07.2015 angeordnet, dass die Stadt spätestens bis zum 30.10.2015 den Beschluss zu einer Nachtragshaushaltssatzung fasst, die höchstens einen unterjährigen Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt in Höhe von -176.500 € für das Haushaltsjahr 2015 ausweist.
Mit der Erstellung des 1. Nachtragshaushaltes werden die Anordnungen der uRAB erfüllt. Der Ergebnishaushalt schließt nach Veränderung der Rücklagen mit einer Unterdeckung von 287.100 € ab, das ergibt im Vergleich zur Haushaltssatzung vom 19.03.2015 eine Ergebnisverbesserung von 134.400 €.
Im Finanzhaushalt wird der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen mit – 176.400 € ausgewiesen (Verbesserung um 134.200 €).
Die Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ergeben im Saldo einen Fehlbetrag von 192.200 €. Das sind 21.600 € weniger als im Haushaltsplan 2015 veranschlagt.
Dementsprechend verringert sich auch der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen im § 2 der 1. Nachtragshaushaltssatzung um 21.600 € auf 132.000 €.
Nach Genehmigung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 durch die uRAB werden die vom Bürgermeister am 16.07.2015 verfügten haushaltswirtschaftlichen Sperren aufgehoben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,5 MB
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