Beschlussvorlage - 2015/MC/797

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Aufgrabungszustimmung für die Verlegung des Primärnetzes der TV- Versorgung der Malchiner Wohnungsgenossenschaft im Stadtgebiet Malchin wird unter nachfolgenden Auflagen erteilt.

 

Vor Beginn der Baumaßnahme wird eine gemeinsame Trassenbegehung gefordert um genaue Abstimmungen des Trassenverlaufs zu klären.

Unser Straßenbeleuchtungskabel ist während der Aufgrabungsarbeiten in offener bzw. geschlossener Bauweise (Kopflöcher) zu sichern und vor Beschädigungen zu schützen. Generell sind Handschachtungen in Nähe unserer Leitungen durchzuführen. Suchschachtungen zur Sicherung und zur genauen Lage müssen mit eingeplant werden. Bestandspläne liegen uns leider nicht vor.

Eine Verlegung im Gehwegbereich ab Amtsgerichtsplatz bis zur Strelitzer Straße und der Bereich Schultetusstrasse wird nur in geschlossenen Bauweise zugestimmt, da bei einer offenen Bauweise die Standsicherheit und die Oberflächen der Gehwege erheblich beeinträchtigt werden.

Aufbrüche für Kopflöcher müssen in voller Gehwegbreite aufgenommen und mit dem jeweils vorhandenen Oberflächenmaterial wieder geschlossen werden.

Aufbrüche im unbefestigten Bereich sind lagenweise mit verdichtungsfähigem Material zu schließen.

Sollte für die Straßenstabilisierung Geogitter oder Vlies beim Aufbruch angetroffen werden ist dieser zu ersetzen und fachgerecht einzubauen, der Einbau ist uns zu dokumentieren.

Straßenquerungen werden generell nur in geschlossener Bauweise zugestimmt um Schäden an den vorhandenen Straßenkörper zu vermeiden.

Nach Beendigung der Baumaßnahme wir eine gemeinsame Abnahme gefordert, die zu

protokolieren ist.

Kommt es bei der Baudurchführung zu einer geänderten Trassenführung entgegen der eingereichten Planungsunterlage verliert unsere Zustimmung ihre Gültigkeit  und die Gemeinde ist erneut anzuhören.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 Kommunalverfassung Entscheidung der Gemeinde

 

Im gesamten Stadtgebiet von Malchin ist bereits eine vorhandene Telekommunikationslinie

mit gleichen Voraussetzungen vorhanden (Breitbandkabel 200 Megabits /s

Produktgeschwindigkeit). Das bedeutet, dass im Stadtgebiet zwei parallele Telekommunikationslinien von jeweils unterschiedlichen Anbietern verlaufen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

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Anlagen

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