Beschlussvorlage - 2015/MC/790

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

In Abstimmung mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt, wird das

Bauvorhaben Errichtung einer Fasssauna in der Gemarkung Malchin, Flur 5

auf dem Flurstück 155/21 genehmigungsfrei gestellt, da die Bedingungen aus dem § 62 Abs.1 und 2 LBauO M-V erfüllt sind. Demzufolge wird kein Genehmigungsverfahren

durchgeführt und eine Untersagung nach § 15 BauGB Veränderungssperre beim Landkreis

nicht beantragt. Die Genehmigung über die Freistellung nach § 62 LBauO M-V berechtigt

zum Bau des o. g. Vorhabens.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

B-Plan Nr. 9 Koesters EckFassung der 1. Änderung

§ 30 ff. BauGB Bauen im Geltungsbereich eines B- Planes

§ 62 LBau O M-V Genehmigungsfreistellung von Wohngebäuden

§ 72 LBau O M-V Baugenehmigung/ Baubeginn (Beginn der Bauausführung)

§ 15 BauGB Zurückstellung von Baugesuchen (wenn keine Veränderungssperre

beschlossen ist.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Es sind keine finanziellen Mittel erforderlich, die Erschließung ist vorhanden und gesichert.

 

 

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